Anfragen und Informationen zu Lieferungen und Leistungen gerne per Telefon unter 015208619181
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) Firma Torsten Lessen - Brennholz- Handel – Technik – Dienstleistungen -
Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigenen Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte.
§ 1 Angebot / Auftragserteilung
(1) Alle Angebote sind freibleibend unter dem Vorbehalt entsprechender Vorräte und saisonbedingten Preisangleichungen.
(2) Angebote / Auftragserteilungen bedürfen nicht der Schriftform. Bestellungen per Telefax, Telefon, per Post oder Email sind stets verbindlich. Die Annahme eines Lieferauftrages / einer Bestellung erfolgt bis zur Bestätigung (z.B. telefonisch oder per Email) unter dem Vorbehalt entsprechender Vorräte an der bestellten Ware.
§ 2 Lieferung und Abnahme
(1) Gilt die Lieferung "Frei Haus" als vereinbart, liefern wir ohne Frachtkosten an.
Für Lieferungen berechnen wir den aktuellen Preis je Kilometer oder eine Kilometerpauschale, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Anlieferung erfolgt bis zur Grundstücksgrenze des Abnehmers. Sollte der Abnehmer andere Wünsche äußern, liegt die Erfüllung im Ermessen unseres Fahrers. Es gilt jedoch als vereinbart, daß evtl. verursachte Schäden durch das Befahren des Grundstücks und/oder beim Entladen auf dem Grundstück zu Lasten des Abnehmers gehen.
(3) Bei Anlieferung hat der Abnehmer die Lieferung, auf die vereinbarte bestellte Qualität (Holzart/Restfeuchte/Abmessungen) und Menge (Srm), vor der Entladung, stichprobenartig, zu Überprüfen und bei einem berechtigten Mangel, vor der Entladung, zu beanstanden.
Eine Freigabe des Abnehmers zur Entladung, gilt dann als nicht beanstandet abgenommen. (siehe auch §3 (2))
(4) Ist bei der Anlieferung der Abnehmer oder ein Beauftragter nicht anwesend, erfolgt die Entladung auf Risiko des Abnehmers. Die Lieferung gilt dann als nicht beanstandet abgenommen. Auch Beschädigungen oder Diebstahl gehen zu Lasten des Abnehmers.
(5) Bei palettierter oder im Bigbag verpackter Ware erfolgt der Versand innerhalb von 5 Tagen nach Geldeingang. Liefertermin nach telefonischer Absprache. Die Lieferung erfolgt bei Vorkasse wenn der Rechnungsbetrag beglichen ist. Selbstabholung von palettierter Ware nur nach telefonischer Vereinbarung.
Sollte 1 Woche nach Bestellung kein Zahlungseingang erfolgt sein, so behalten wir uns das Recht vor die Ware anderweitig zu veräußern. Lieferbarkeit unter Vorbehalt. Versandkosten werden bei Teillieferung nur einmalig berechnet.
§ 3 Qualität der Ware
(1) Wir liefern Brennholz als "waldfrisch", "vorgelagert" (1 Jahr trocken gelagert) oder als "trocken" (technisch getrocknet). „Brennholz“ ist die letzte Wertschöpfung in der Produktionskette, der Hölzer. Die Beschreibung des Holzes einschließlich dessen Maße erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Als Naturprodukt unterliegt Holz jedoch natürlichen Schwankungen in Qualität und Maßhaltigkeit. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Brennholz nach Schüttraummetern (Srm).
Ein Srm entspricht in der Regel ca. 0,70-0,50 Raummeter (Rm) oder 1 Rm entspricht ca. 1,30 – 1,50 Srm, die geschätzten Rm Mengen, können je nach Art der Beladung und Krümmungen/Stärken der Hölzer, in das Behältnis, entsprechend abweichen.
Wird geschnittenes Brennholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes etwa ca. 33 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 3 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart.
„Das Aufschichten und Vermessen der Lieferung lässt kein Gegenrechnen zu.
Grund: Ein aufgeschichteter Scheitholz-Raummeter ist sehr viel mehr Holz als ein Schüttraummeter. Je nach Sorgfalt der Schichtung schichtet man aus einem Schüttraummeter einen Block mit einem Volumen von 0,5 Kubikmetern das Heißt: 4 SRM lassen sich mit etwas Sorgfalt auf 2 Kubikmeter gestapelte Holzmasse zurückführen. Dieses 1:2 entspricht auch dem Verhältnis Schüttraummeter zu Festmeter.“
(2) Abweichungen von den Erwartungen des Abnehmers an die Holzqualität sind keine Grundlage für eine Abnahmeverweigerung. Im Zweifel kann der Abnehmer jederzeit vor einer Bestellung, nach Absprache, unsere Ware im Lager in Augenschein nehmen. Im Falle einer dennoch erfolgten Abnahmeverweigerung stellen wir die uns hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere Fahrzeug- und Personalkosten in Rechnung.
(3) Wir Behalten uns vor, das bei der Lieferung produktionsbedingt, ca. 10 bis 20% Mischhölzer, Höher oder Minderwertig, geliefert werden dürfen.
(4) Wir übernehmen keine Verantwortung, für jegliche Art von Schäden und Folgeschäden an Mensch, Tier und beweglichen/nicht beweglichen Gegenständen aller Art, die durch im/am Brennholz, befindliche evetuelle Schädlinge/Pilze entstehen.
(3) Holzmengenberechnung
Der Erzeuger/Händler muss in der Lage sein, dem Kunden das Mengenverhältnis zu erklären und den Schüttraummeter (srm=1m³ geschüttet) wie folgt definieren: Ein Schüttraummeter (srm) ist die Menge Scheitholz bis 50 cm Länge, die ein Behältnis 1 x 1 x 1 Meter geschüttet füllt, wobei ein Untermaß nicht zulässig ist.
Ein Rückrechnen des srm auf andere Maßeinheiten verbietet sich aufgrund der Vielzahl der dies erschwerenden Einflüsse auf das Scheitholz (Nässe, Scheitgröße, Scheitlänge, Holzart).
Scheite werden standartmäßig in Längen ca. 20cm, ca. 25cm, ca. 33cm, ca. 50cm sowie ca. 100cm oder den Produktionsbedingungen des Händlers entsprechend angeboten. Bei abweichenden Längen vom Erzeuger/Händlerangebot ist der Erzeuger/Händler berechtigt, Aufpreise auf die Angebotspreise zu berechnen, wenn der Kunde andere als die in der Produktpalette gelisteten Längen bestellt. Scheite mit einer Länge ab 50cm werden in der Mengeneinheit Raummeter angeboten. Je Scheitlängensortiment kann ein festes Über-(Untermaß angegeben werden, z. B. 50cm +/- 3cm, 33cm +/- 2cm, 25cm +/- 2cm, 20cm +/- 1cm.
Der Raummeter bezeichnet die Menge an gespaltenen Scheiten die im nassen Zustand auf 1 Meter Länge, 1 Meter breit und 1,04 Meter hoch geschichtet werden. Holz ab 50 cm wird nur in der Mengenbezeichnung Raummeter angeboten.
Brennholzhändler können in einem vermessenen Behälter/Anhänger exakt die gelieferte Menge dadurch nachweisen, dass sie ein vermessen des Behälters durch den Kunden erlauben!
§ 4 Transportschäden & Rückgaberecht nur bei palettierter Ware, nicht bei Ware im Raschelsack, Bigbag und Schüttgut.
(1) Die Lieferung ist bei Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Lieferungen sind schriftlich vom Zusteller zu bestätigen. Wir bitten um sofortige Kontaktaufnahme mit uns. Sie können die Lieferung nicht widerrufen und die gelieferte Ware nicht zurückgeben, da unsere Ware Grundsätzlich kundenspezifisch gefertigt wird. Bei Reklamation mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz muss eine fristgerechte Rücksendung der Ware oder eine schriftliche Reklamation an uns erfolgen. Eine Email ist nicht ausreichend.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Wenn nicht anders ausgewiesen sind unsere Preisangaben stets Brutto = Netto (da Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht zum USt – ausweis berechtigt) und beziehen sich auf die Maßeinheit "srm" (Schüttraummeter 1 X 1 X 1) oder "rm" (Raummeter 1 X 1 X 1). Unsere Dienstleistungen werden in Stunden oder pauschal nach Vereinbarung abgerechnet.
(2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt in Bar bei Anlieferung. Unser Fahrer ist zum Inkasso berechtigt und verpflichtet.
(3) Ist Rechnungslegung vereinbart, wird die Zahlung sofort ohne Abzug fällig. Die Rechnung wird vom Fahrer übergeben und dieser ist auch Inkassoberechtigt.
(4) Bei palettierter Ware erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse.
§4 Abmahnung / Verletztung Rechte Dritter
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Stand 01.01.2008